ALLE Veranstaltungen unter 2G+

Unsere Schutz – und Hygienemaßnahmen 

Stand 19.01.2022

 

Liebe Gäste und Freunde des Kurt Weill Festes,

wir freuen uns sehr, Sie beim 30. Kurt Weill Fest im Jahr 2022 begrüßen zu dürfen.

Die Maßnahmen des Hygiene-Konzepts des Kurt Weill Festes 2022 (25.02.-13.03.2022) orientieren sich an der 15. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt unter Bezugnahme der 2. Verordnung zur Änderung der 15. Verordnung (04.12.2021) und der 4. Verordnung zur Änderung der 15. Verordnung (17.01.2022).

Die hier aufgeführten Maßnahmen sind nicht abschließend und werden kontinuierlich hinsichtlich neuer Erkenntnisse und Aktualisierungen der Verordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt geprüft, angepasst oder ergänzt. Alle nachträglichen Änderungen oder Aktualisierungen im weiteren Prozess werden durch fortlaufende Versionsanpassung über die Website des Kurt Weill Festes kommuniziert.

Bitte beachten Sie: Ihr Ticket für eine Veranstaltung im Rahmen des Kurt Weill Festes ist nur in Verbindung mit einer Bescheinigung über eine vollständige Impfung oder dem Nachweis einer Genesung und einem tagesaktuellen negativen Covid-19-Testergebnis eines offiziellen Test-Zentrums gültig (2G-plus-Regel).

Die zusätzliche Testpflicht entfällt für den folgenden Personenkreis: 

  • geimpfte Personen, deren letzte Impfung, die für das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes erforderlich ist, nicht länger als drei Monate zurückliegt
  • genesene Personen, deren zugrundeliegende Testung mittels Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt
  • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen
  • Personen, die eine Testung im Sinne des § 2 Abs. 1 mit negativem Testergebnis vorlegen und für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.

Alle Veranstaltungen im Rahmen des Kurt Weill Festes finden unter strenger Einhaltung der allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen statt, um weiterhin zur Eindämmung der Infektionen mit dem Corona-Virus beizutragen. So wollen wir gemeinsam mit Ihnen Ansteckungsmöglichkeiten vermeiden und Ihnen einen angenehmen Konzertbesuch ermöglichen.

 

Bitte beachten Sie deshalb folgende Informationen rund um Ihren Konzertbesuch.

Unser Besucherservice bzw. unser Einlasspersonal helfen Ihnen gerne bei Fragen.

  • kein Zugang für Personen mit Symptomen oder unklarem Gesundheitszustand
  • Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung
  • Abstandsregel mindestens 1,5m
  • Mund-Nasen-Schutz (medizinische oder FFP2 Maske) wird empfohlen
  • Husten- und Niesetiquette beachten
  • regelmäßiges Händewaschen und desinfizieren
  • Berührung mit Kontaktflächen vermeiden
  • Menschenansammlungen vermeiden
  • Personenzahlbeschränkungen in Räumen und auf Plätzen beachten